Wer kann sich beteiligen?
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Alle Bürger, unabhängig vom Wohnort
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Alle Bürger, unabhängig vom Alter
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Jeder Bürger kann beliebeig viele Stellungnahmen / Einwendungen vorbringen
Wie kann man Stellungnahmen abgeben?
Was muss eine Stellungnahme beinhalten?
- Eine Stellungnahme sollte sich vorzugsweise auf ein oder mehrere konkrete Windvorranggebiete beziehen, d.h. die Nummer des Gebiets ist im Schreiben zu benennen: WEA-435-002
"Hochbühl"
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Begründung (ein oder mehrere Argumente), die gegen ein Windvorranggebiet sprechen.
Jeder Bürger darf beliebig viele Stellungnahmen machen! Es können sowohl verschiedene Argumente als auch verschiedene Windvorranggebiete in separaten Stellungnahmen eingereicht
werden.
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Name und Adresse des Absenders
Anregungen / Hilfen für inhaltliche Begründung?
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Es können generell aus allen Bereichen Argumente, allgemeiner und individueller Art, vorgebracht werden
(z.B. Artenschutz, Effizienz, Abstand, Windhöffigkeit, Wald,
Tiere, Pflanzen, Immobilienwerte, Rückbau, CO2-Bilanz, Gesundheit, Schattenwurf, Eiswurf, Stroboskop-Effekt, Landschaft, Luftfahrt, Naherholungsgebiet, Biosphären-Reservat, Boden, Wasser,
Anlagentechnik, Gemeindeentwicklung, Geräusche, Anlieger Flurstück, etc.)
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Den Text kann man entweder selbst schreiben oder unsere Musterbriefe verwenden und diese individuell abändern – diese stehen hier zum download bereit. Den Text aus der Vorlage in die Mail oder das Portal kopieren, ergänzen, individuell anpassen und absenden. Oder ausdrucken, anpassen und
per Post schicken.
Es gibt auch eine Unterschriftensammlung, diese liegt bei der Praxis Vollrath und Juwelier Kerstin Wanzki in Owingen aus. Sie kann hier auch heruntergeladen werden, Sie sammeln selbst im Bekanntenkreis
und geben die Blätter dann dort ab.